Schutzkonzept der Ev. Jugend beschlossen

Nachricht 10. Juni 2024
Schutzkonzept der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis Burgdorf. Foto: KJD Burgdorf

Schutzkonzept Evangelische Jugend im Kirchenkreis Burgdorf beschlossen

Der Vorstand des Kirchenkreisjugendkonventes (KKJK) hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2024 das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt für die Evangelische Jugend im Kirchenkreis Burgdorf beschlossen.

Eine Arbeitsgruppe um den Vorstand hat gemeinsam mit Kirchenkreisjugendwartin Dagmar Stoeber das Schutzkonzept erarbeitet und sich intensiv Gedanken darüber gemacht, wie sexualisierte Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen möglichst verhindert werden kann. Dazu gehört für die Teamenden neben der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses die Teilnahme an einer Grundschulung zur Prävention sexualisierter Gewalt sowie das Unterzeichnen der Selbstverpflichtungserklärung. „Uns war es besonders wichtig, einen eigenen, konkreten Verhaltenskodex zu entwickeln, der auf besonders sensible Bereiche hinweist. Er soll zum einen den beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eine Orientierung im grenzachtenden Umgang geben und auf der anderen Seite aber auch Teilnehmenden und deren Erziehungsberechtigten verdeutlichen, dass die Evangelische Jugend im Kirchenkreis Burgdorf grenzüberschreitendes Verhalten nicht toleriert,“ erklärt Ronja Hofmann aus dem Vorstand des Kirchenkreisjugendkonvents. 

„Die Evangelische Jugend soll ein Ort sein, an dem sich Kinder und Jugendliche sicher fühlen können! Als Kirche müssen wir Verantwortung übernehmen, Schutzräume schaffen und Machtstrukturen aufbrechen“, so Anika Rudolph, Mitglied des KKJK-Vorstands. „Deshalb stehen wir ein für einen grenzachtenden Umgang und für Null-Toleranz gegenüber sexualisierter Gewalt“, ergänzt die Ehrenamtliche.

„In die Jugendarbeit ist der Verhaltenskodex bereits eingeflossen, wenn sich Jugendliche beispielsweise bei Andachten gegenseitig fragen, ob sie beim Weitergeben des Segens die Hand auf die Schulter des/der Nachbar:in legen dürfen – das sind kleine Schritte, die aber dazu führen, dass achtsam mit den Grenzen des Gegenübers umgegangen wird, dass nachgefragt wird, sich verständigt wird. Die Grenzen der einzelnen wahrnehmen und ernstnehmen, das gilt es einzuüben – und das gelingt Jugendlichen erfreulich einfach und gut“, berichtet Kirchenkreisjugendwartin Dagmar Stoeber.